{"id":5295,"date":"2020-10-06T14:05:21","date_gmt":"2020-10-06T14:05:21","guid":{"rendered":"https:\/\/www.profiltra.nl\/?page_id=5295"},"modified":"2020-10-07T09:54:02","modified_gmt":"2020-10-07T09:54:02","slug":"avl-profil-de","status":"publish","type":"page","link":"https:\/\/www.profiltra.nl\/nl\/avl-profil-de\/","title":{"rendered":"Allgemeine Verkaufs- und Lieferungsbedingungen Profiltra \u2013 DE"},"content":{"rendered":"<p><strong>ALLGEMEINE VERKAUFS- UND LIEFERUNGSBEDINGUNGEN DER<\/strong><\/p>\n<p><strong>PROFILTRA B.V.<\/strong><\/p>\n<p>mit Sitz in Almere,<\/p>\n<p>eingetragen bei der Industrie- und Handelskammer<\/p>\n<p>unter der Nummer 39048263<\/p>\n<ol>\n<li><u><strong>Definitionen<\/strong> <\/u><\/li>\n<\/ol>\n<p>In diesen Allgemeinen Bedingungen werden die hier genannten Begriffe in der nachfolgenden Bedeutung verwendet, sofern nichts anderes ausdr\u00fccklich angegeben ist.<\/p>\n<ul>\n<li>Allgemeine Bedingungen: diese Allgemeinen Bedingungen<\/li>\n<li>Lieferant: der Anwender dieser Allgemeinen Bedingungen<\/li>\n<li>Gegenpartei: das Unternehmen, das mit dem Lieferanten einen Vertrag abschlie\u00dft oder abschlie\u00dfen m\u00f6chte<\/li>\n<li>Unternehmen: die Rechtsperson oder nat\u00fcrliche Person, die kein Konsument ist<\/li>\n<li>Vertrag: der Vertrag, der der Lieferung der Produkte durch den Lieferanten an die Gegen-partei dient<\/li>\n<li>Produkte: die Produkte und Dienste, die vom Lieferanten angeboten werden<\/li>\n<li>Geistiges Eigentum: alle Rechte am geistigen Eigentum und den damit verbundenen Rechten wie Urheberrechte, Markenrechte, Patentrechte, Musterrechte, Handelsnamens-rechte, Datenbankrechte und anverwandten Rechte<\/li>\n<li>Personendaten: Personendaten im Sinne der Definition im [niederl\u00e4ndischen] Datenschutz- gesetz (Wet Bescherming Persoonsgegevens)<\/li>\n<li>Schriftlich: zu Papier gebracht, per E-Mail oder per Fax<\/li>\n<li>Webseite: die vom Lieferanten betriebene(n) Webseite(n).<\/li>\n<\/ul>\n<ol start=\"2\">\n<li><strong><u>Anwendbarkeit<\/u><\/strong><\/li>\n<\/ol>\n<p>2.1\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 Die Allgemeinen Bedingungen finden auf alle Angebote und alle Vertr\u00e4ge hinsichtlich des Verkaufs und der Lieferung von Produkten durch den Lieferanten Anwendung. Die Annahme eines Angebots oder die Bestellung bedeutet, dass die Gegenpartei die Anwendung dieser Allgemeinen Bedingungen akzeptiert (hat).<\/p>\n<p>2.2\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 Von diesen Allgemeinen Bedingungen kann nur schriftlich abgewichen werden.<\/p>\n<p>2.3\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 Die Anwendung der Allgemeinen und\/oder besonderen Bedingungen der Gegenpartei ist ausgeschlossen, sofern nicht der Lieferant die Anwendung derartiger Bedingungen schriftlich akzeptiert hat.<\/p>\n<p>2.4\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 Diese Allgemeinen Bedingungen finden ebenfalls auf alle Vertr\u00e4ge mit dem Lieferanten Anwendung, f\u00fcr deren Durchf\u00fchrung vom Lieferanten Dritte eingeschaltet werden.<\/p>\n<p>2.5\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 Von diesen Allgemeinen Bedingungen abweichende Bestimmungen, deren Anwendung zwischen dem Lieferanten und der Gegenpartei f\u00fcr einen gesonderten Vertrag vereinbart ist, finden keine Anwendung auf sonstige Angebote, Bestellungen, Offerten und Vertr\u00e4ge zwischen dem Lieferanten und der Gegenpartei.<\/p>\n<p>2.6\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 Sind oder werden diese Allgemeinen Bedingungen teilweise ung\u00fcltig oder unverbindlich oder kann sich auf irgendeine Bedingung in diesen Allgemeinen Bedingungen nicht berufen werden, dann bleiben die Parteien an den verbleibenden Teil der Bedingungen gebunden. Die Parteien werden den ung\u00fcltigen oder unverbindlichen Teil durch Bedingungen ersetzen, die wohl g\u00fcltig und verbindlich sind und deren Rechtsfolgen \u2013 hinsichtlich des Inhalts und des Tenors dieser Allgemeinen Bedingungen \u2013 soweit wie m\u00f6glich mit dem ung\u00fcltigen oder unverbindlichen Teil \u00fcbereinstimmen.<\/p>\n<p>2.7 \u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 Der Lieferant beh\u00e4lt sich das Recht vor, diese Bedingungen von Zeit zu Zeit zu \u00e4ndern oder zu erg\u00e4nzen. Anwendung findet jeweils die zuletzt hinterlegte Fassung, wie diese zum Zeitpunkt des Zustandekommens des Vertrages lautet.<\/p>\n<ol start=\"3\">\n<li><strong><u>Angebote\/Zustandekommen eines Vertrages<\/u><\/strong><\/li>\n<\/ol>\n<p>3.1\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 Jedes Angebot des Lieferanten ist unverbindlich und muss als ein Ganzes angesehen werden, sofern nicht hiervon ausdr\u00fccklich schriftlich abgewichen wird.<\/p>\n<p>3.2\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 Falls die Gegenpartei einen Auftrag vergibt, kommt der Vertrag erst dadurch zustande, dass der Lieferant diesen schriftlich annimmt oder mit der Durchf\u00fchrung des Auftrages beginnt.<\/p>\n<p>3.3\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 In Katalogen oder auf der Webseite gezeigte oder nicht gezeigte bzw. erteilte oder nicht erteilte Muster oder Modelle gelten nur als Andeutung, ohne dass die geschuldete Sache dem entsprechen muss.<\/p>\n<p>3.4\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 Der Lieferant ist nicht zur Nachlieferung einmal gelieferter Produkte verpflichtet, falls diese Produkte aus der Produktion oder aus dem Verkaufsprogramm des Lieferanten genommen sind.<\/p>\n<p>3.5\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 Au\u00dfer im Falle eines Beweises des Gegenteils sind die verwaltungsm\u00e4\u00dfigen Daten des Lieferanten f\u00fcr den Inhalt des Vertrages entscheidend und verbindlich und dienen diese Daten als Beweis des Vertrages.<\/p>\n<p>3.6\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 Die Gegenpartei garantiert, dass die dem Lieferanten von der Gegenpartei im Antrag oder der Bestellung erteilte Information korrekt und vollst\u00e4ndig ist.<\/p>\n<p>3.7\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 Der Lieferant hat jederzeit das Recht, eine Bestellung vorab zu \u00fcberpr\u00fcfen oder diese ohne Angabe von Gr\u00fcnden zu verweigern, was der Gegenpartei vom Lieferanten so schnell wie m\u00f6glich mitgeteilt werden muss.<\/p>\n<p>3.8\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 Der Lieferant kann nicht an seine Angebote gehalten werden, falls die Gegenpartei &#8211; nach im Rahmen der Angemessenheit und Billigkeit und der im gesellschaftlichen Verkehr g\u00e4ngigen Auffassungen \u2013 h\u00e4tte verstehen m\u00fcssen, dass das Angebot oder ein Teil des Angebots einen scheinbaren Irrtum oder Fehler enth\u00e4lt.<\/p>\n<ol start=\"4\">\n<li><strong><u>Preise<\/u><\/strong><\/li>\n<\/ol>\n<p>4.1\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 Alle Preise f\u00fcr Vertr\u00e4ge mit Unternehmen verstehen sich zuz\u00fcglich Mehrwertsteuer (MwSt.) und zuz\u00fcglich eventueller anderer Abgaben, die zum Zeitpunkt des Abschlusses beh\u00f6rdlicherseits auferlegt sind, sofern nicht ausdr\u00fccklich etwas anderes angegeben ist.<\/p>\n<p>4.2\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 Alle Preise und Tarife des Lieferanten sind unter Vorbehalt von Programmier- und Tippfehler.<\/p>\n<p>4.3\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 Bei Vertr\u00e4gen mit Unternehmen gehen Montage- oder Installationsarbeiten und Einrichtungen zu Lasten der Gegenpartei.<\/p>\n<p>4.4\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 \u00c4nderungen in den Einkaufspreisen, Lohn- und Materialkosten, sozialen und staatlichen Lasten, Frachtkosten, Versicherungspr\u00e4mien und anderen Kosten, die sich auf die vereinbarte Leistung beziehen, geben dem Lieferanten das Recht, den Preis zu \u00e4ndern. \u00c4ndert der Lieferant den Preis innerhalb von drei Monaten nach Abschluss des Vertrages, dann hat die Gegenpartei das Recht, den Vertrag aus diesem Grunde aufzul\u00f6sen, ohne dass der Lieferant zu irgendeinem Schadensersatz verpflichtet ist.<\/p>\n<ol start=\"5\">\n<li><strong><u>Lieferung<\/u><\/strong><\/li>\n<\/ol>\n<p>5.1\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 Sofern nichts anderes angegeben ist, gilt f\u00fcr die Lieferung von Produkten durch den Lieferanten das, was in der aktuellsten Fassung von Incoterms festgelegt ist, wie von der International Chamber of Commerce (ICC) festgestellt ist.<\/p>\n<p>5.2\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 Die Lieferung erfolgt ab dem Lager des Lieferanten oder auf andere Weise und geschieht an die Adresse der Gegenpartei, sofern nichts anderes vereinbart ist.<\/p>\n<p>5.3\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 Alle vom Lieferanten genannten (Liefer-)Fristen werden ann\u00e4hernd genannt und sind aufgrund von Daten und Umst\u00e4nden festgestellt, die dem Lieferanten beim Abschluss des Vertrages bekannt waren. Die vereinbarte Lieferfrist gilt niemals als Endfrist, sofern nichts anderes ausdr\u00fccklich vereinbart ist. Bei nicht rechtzeitiger Lieferung muss die Gegenpartei den Lieferanten schriftlich informieren und ihm eine angemessene Frist gew\u00e4hren, seinen Verpflichtungen noch nachtr\u00e4glich nachzukommen.<\/p>\n<p>5.4\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 Der Lieferant ist berechtigt, verkaufte Sachen in Teillieferungen zu liefern. Dies gilt nicht, falls eine Lieferung keinen selbstst\u00e4ndigen Wert hat. Falls die Sachen in Teillieferungen geliefert werden, ist der Lieferant berechtigt, jeden Teil separat in Rechnung zu stellen.<\/p>\n<p>5.5\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 Die Gegenpartei ist verpflichtet, die gekauften Sachen zum Zeitpunkt der Ablieferung abzunehmen. Die Gegenpartei muss zudem f\u00fcr ausreichend Be- und Entladem\u00f6glichkeiten und f\u00fcr eine m\u00f6glichst kurze Wartezeit bei der Ablieferung sorgen. Falls die Gegenpartei die Abnahme verweigert oder in der Erteilung von Informationen oder Anweisungen, die f\u00fcr die Lieferung notwendig sind, nachl\u00e4ssig ist, wird die Gegenpartei alle hinzukommenden Kosten zu zahlen haben, worunter in jedem Fall die Lagerkosten.<\/p>\n<p>5.6\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 Zum Zeitpunkt der Ablieferung geht das Risiko der abgelieferten Sachen auf die Gegenpartei \u00fcber, sofern nicht etwas anderes vereinbart ist.<\/p>\n<p>5.7\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 Sofern die Versendung und der Transport der Produkte zwischen dem Lieferanten und der Gegenpartei vereinbart sind, erfolgen diese zu Lasten und Gefahr der Gegenpartei; auch, falls das Eigentum noch nicht auf die Gegenpartei \u00fcbergegangen ist.<\/p>\n<ol start=\"6\">\n<li><strong><u>M\u00e4ngel, Reklamationsfristen und Garantie<\/u><\/strong><\/li>\n<\/ol>\n<p>6.1\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 Die Gegenpartei muss die gelieferten Produkte bei der Ablieferung untersuchen. Hierbei muss die Gegenpartei pr\u00fcfen, ob das Gelieferte dem Vertrag entspricht, n\u00e4mlich:<\/p>\n<ol>\n<li>ob die richtigen Sachen geliefert wurden;<\/li>\n<li>ob die gelieferten Sachen hinsichtlich der Menge und der Anzahl mit dem Vereinbarten \u00fcbereinstimmen;<\/li>\n<li>ob die gelieferten Sachen den Anforderungen entsprechen, die an eine normale Nutzung und\/oder den Handelszwecken gestellt werden m\u00fcssen.<\/li>\n<\/ol>\n<p>6.2\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 Die Gegenpartei muss M\u00e4ngel innerhalb von drei\u00dfig Tagen nach Ablieferung \u2013 jedoch, nachdem\u00a0 eine Feststellung angemessener Weise m\u00f6glich war \u2013 schriftlich und begr\u00fcndet und unter Angabe der Rechnungsdaten an den Lieferanten melden.<\/p>\n<p>6.3\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 Die Gegenpartei muss Reklamationen \u00fcber Rechnungen innerhalb von acht Tagen nach Rechnungsdatum schriftlich an den Lieferanten melden.<\/p>\n<p>6.4\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 Falls die Gegenpartei keine Meldung von M\u00e4ngeln oder Reklamationen innerhalb der gestellten Fristen macht, wird die Reklamation nicht in Behandlung genommen und erl\u00f6schen alle Rechte.<\/p>\n<p>6.5\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 Bei allen abgeschlossenen Vertr\u00e4gen erl\u00f6schen alle Forderungen und Einw\u00e4nde, die sich auf Tatsachen gr\u00fcnden, die die Behauptung rechtfertigen sollten, dass die gelieferten Sachen nicht dem Vertrag entsprechen, durch Ablauf einer Frist von einem Jahr nach Lieferung.<\/p>\n<p>6.6\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 Jeder Anspruch der Gegenseite hinsichtlich der gelieferten Produkte erlischt zudem, falls:<\/p>\n<ol>\n<li>die Produkte nicht (mehr) als vom Lieferanten stammend zu identifizieren sind;<\/li>\n<li>die M\u00e4ngel (mit), die Folge von normalem Verschlei\u00df, unsachgem\u00e4\u00dfer und\/oder falscher Behandlung, Nutzung und\/oder Lagerung oder Instandhaltung der Produkte sind;<\/li>\n<li>der Lieferant nicht unverz\u00fcglich von der Gegenpartei die Gelegenheit erhalten hat, die Reklamationen zu pr\u00fcfen und ihren Verpflichtungen nachzukommen;<\/li>\n<li>die Gegenpartei nicht, nicht rechtzeitig oder nicht ordentlich der Erf\u00fcllung irgendeiner auf der Gegenpartei ruhenden Verpflichtung entsprochen hat.<\/li>\n<\/ol>\n<p>6.7 \u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 Werden sichtbare M\u00e4ngel oder Mankos festgestellt, muss die Gegenpartei diese auf dem Lieferschein, dem Frachtbrief oder irgendeinem anderen Transportdokument angeben. Dar\u00fcber hinaus ist die Gegenpartei zudem verpflichtet, diese M\u00e4ngel und\/oder Mankos innerhalb von drei Tagen nach Lieferung schriftlich an den Lieferanten zu melden.<\/p>\n<p>6.8\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 Falls nachgewiesen ist, dass die Produkte nicht dem Vertrag entsprechen, hat der Lieferant die Entscheidung, entweder die betreffenden Produkte gegen R\u00fccksendung dieser wiederherzustellen oder durch neue Produkte zu ersetzen oder den Rechnungswert entsprechend zu erstatten. Auf diese neue Lieferung finden diese Allgemeinen Bedingungen uneingeschr\u00e4nkt Anwendung.<\/p>\n<p>6.9.\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 R\u00fccksendungen werden erst nach Zustimmung des Lieferanten versandt. R\u00fcckstellungen, die ohne Zustimmung des Lieferanten versandt werden, werden vom Lieferanten auf Kosten und Gefahr der Gegenpartei bereitgehalten.<\/p>\n<ol start=\"7\">\n<li><strong><u>Bezahlung und Rechnungserstellung<\/u><\/strong><\/li>\n<\/ol>\n<p>7.1\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 Sofern nichts anderes vereinbart ist, m\u00fcssen die Rechnungen des Lieferanten innerhalb von drei\u00dfig Tagen nach dem Lieferdatum bezahlt werden. Diese Bezahlung erfolgt mittels einer Bank\u00fcberweisung, sofern nichts anderes vereinbart ist.<\/p>\n<p>7.2\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 Als Datum der Bezahlung gilt das F\u00e4lligkeitsdatum, an dem der Lieferant die Bezahlung erh\u00e4lt.<\/p>\n<p>7.3\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 Die Bezahlung geschieht in der vereinbarten W\u00e4hrung ohne Rabatt oder Berufung auf Kompensation.<\/p>\n<p>7.4\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 Falls die Gegenpartei nicht innerhalb der vereinbarten Frist bezahlt, ist sie ab dem F\u00e4lligkeits-datum der Rechnung s\u00e4umig, ohne dass eine vorherige Inverzugsetzung erforderlich ist.<\/p>\n<p>7.5\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 Die Gegenpartei hat ab dem F\u00e4lligkeitsdatum des zu zahlenden Betrages gesetzliche Zinsen pro Monat zu zahlen.<\/p>\n<p>7.6\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 Einw\u00e4nde gegen die H\u00f6he der Rechnungen setzen die Zahlungsverpflichtung nicht aus.<\/p>\n<p>7.7\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 Die von der Gegenpartei get\u00e4tigten Bezahlungen dienen in erster Linie zur Reduzierung der Kosten, dann zur Reduzierung der entstandenen Zinsen und schlie\u00dflich zur Reduzierung der Hauptsumme und der laufenden Zinsen.<\/p>\n<p>7.8\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 Im Falle der nicht rechtzeitigen Zahlung hat die Gegenpartei die hinsichtlich der Eintreibung au\u00dfergerichtlichen Kosten zu zahlen, die 15 % der Hauptsumme mit einem Mindestbetrag von \u20ac 250,00 betragen.<\/p>\n<p>7.9\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 Im Falle der nicht rechtzeitigen Zahlung, der Abwicklung, des Konkurses oder des Zahlungs-aufschubes werden alle Zahlungsverpflichtungen der Gegenpartei unmittelbar f\u00e4llig; dies ungeachtet der Frage, ob der Lieferant hierf\u00fcr bereits eine Rechnung ausgestellt oder ob eine Vorfinanzierung stattgefunden hat, und ist der Lieferant befugt, die weitere Durchf\u00fchrung des Vertrages auszusetzen oder zur Aufl\u00f6sung des Vertrages \u00fcber zu gehen; dies ungeachtet des Rechts des Lieferanten, von der Gegenpartei einen Schadensersatz zu fordern.<\/p>\n<p>7.10\u00a0\u00a0\u00a0 Der Lieferant ist immer verpflichtet, das, was er &#8211; f\u00e4llig oder nicht oder unter Vorbehalt &#8211; von der Gegenpartei zu fordern hat, mit einer f\u00e4lligen oder nicht f\u00e4lligen Gegenforderung der Gegenpartei gegen\u00fcber dem Lieferanten zu verrechnen. Falls die Forderung des Lieferanten gegen-\u00fcber der Gegenpartei noch nicht f\u00e4llig ist, macht der Lieferant von seiner Verrechnungsbefugnis keinen Gebrauch, sofern nicht auf die Gegenforderung der Gegenpartei eine Pf\u00e4ndung oder auf andere Weise ein Regress vorgenommen wird, darauf ein eingeschr\u00e4nktes dingliches Recht begr\u00fcndet wird oder die Gegenpartei ihre Forderung unter besonderem Titel \u00fcbertr\u00e4gt. Der Lieferant wird die Gegenpartei &#8211; wenn m\u00f6glich &#8211; von der Anwendung seiner Verrechnungsbefugnis in Kenntnis setzen.<\/p>\n<p>7.11\u00a0\u00a0\u00a0 Die Gegenpartei ist verpflichtet, unverz\u00fcglich auf Wunsch des Lieferanten ausreichend und in der vom Lieferanten gew\u00fcnschten Form eine Sicherheit zu stellen und diese \u2013 falls erforderlich \u2013 f\u00fcr die Erf\u00fcllung seiner Verpflichtungen zu erg\u00e4nzen. Solange die Gegenpartei dem nicht entsprochen hat, ist der Lieferant berechtigt, seine Verpflichtungen auszusetzen.<\/p>\n<p>7.12\u00a0\u00a0\u00a0 Falls die Gegenpartei dem Wunsch im Sinne des vorigen Absatzes nicht innerhalb von 14 Tagen nach entsprechender dazu dienender Mahnung entspricht, werden alle seine Verpflichtungen unverz\u00fcglich f\u00e4llig.<\/p>\n<ol start=\"8\">\n<li><strong><u>Haftung<\/u><\/strong><\/li>\n<\/ol>\n<p>8.1\u00a0 Falls der Lieferant haftbar sein sollte, dann ist diese Haftung auf das begrenzt, was in dieser Bestimmung geregelt ist.<\/p>\n<p>8.2. Der Lieferant ist nicht f\u00fcr Schaden &#8211; welcher Art auch immer &#8211; haftbar, der dadurch entstanden ist, dass der Lieferant von den durch die oder im Namen der Gegenpartei erteilten falschen und\/oder unvollst\u00e4ndigen Daten \u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 ausgegangen ist.<\/p>\n<p>8.3\u00a0\u00a0\u00a0Der Lieferant ist ausschlie\u00dflich f\u00fcr einen direkten Schaden, den die Gegenpartei infolge eines anrechenbaren S\u00e4umnisses in der Erf\u00fcllung des \u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 Vertrages durch den Lieferanten erleidet sowie f\u00fcr Schaden haftbar, f\u00fcr den \u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 der Lieferant aufgrund des Gesetzes, der Gepflogenheit oder den im gesellschaftlichen Verkehr \u00fcblichen Auffassungen haftbar ist.<\/p>\n<p>8.4\u00a0\u00a0\u00a0Der Lieferant ist niemals f\u00fcr indirekten Schaden einschlie\u00dflich des \u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 Gewinnausfalls, der entgangenen Einsparungen, des Schadens durch\u00a0 \u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 Betriebsstillstand, \u00e4sthetischen Schaden, Imageverlust und jeden anderen Folgeschaden haftbar.<\/p>\n<p>8.5\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0Der Schadensersatz des vom Lieferanten verursachten direkten Schaden betr\u00e4gt niemals mehr als die Verg\u00fctung des mit dem Auftrag der Gegenpartei zusammenh\u00e4ngenden Rechnungsbetrages oder jedenfalls des Teils des Rechnungsbetrages, auf den sich die Haftung bezieht.<\/p>\n<p>8.6 Die Gegenpartei sch\u00fctzt den Lieferanten gegen\u00fcber Anspr\u00fcchen Dritter im Zusammenhang mit den vom Lieferanten gelieferten Sachen.<\/p>\n<p>8.7\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0Die in diesem Artikel aufgef\u00fchrten Beschr\u00e4nkungen der Haftung gelten nicht, falls der Schaden einem Vorsatz oder einer groben Schuld des Lieferanten oder seiner leitenden Untergebenen anzurechnen ist.<\/p>\n<ol start=\"9\">\n<li><strong><u>H\u00f6here Gewalt<\/u><\/strong><\/li>\n<\/ol>\n<p>9.1\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 Falls der Lieferant durch einen nicht anzurechnenden Mangel (h\u00f6here Gewalt) nicht seinen Verpflichtungen gegen\u00fcber der Gegenseite entsprechen kann, ist der Lieferant befugt, ohne richterliche Intervention nach eigener Entscheidung die Durchf\u00fchrung des Vertrages auszusetzen oder den Vertrag ohne richterliche Intervention aufzul\u00f6sen, ohne dass er zu irgendeinem Schadensersatz verpflichtet sein wird.<\/p>\n<p>9.2\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 Unter h\u00f6herer Gewalt des Lieferanten wird jeder vom Willen des Lieferanten unabh\u00e4ngiger Umstand zu verstehen, durch den die Erf\u00fcllung seiner Verpflichtungen gegen\u00fcber der Gegenpartei ganz oder teilweise verhindert wird oder durch die die Erf\u00fcllung seiner Verpflichtungen angemessenerweise nicht vom Lieferanten verlangt werden kann; dies ungeachtet der Frage, ob der Umstand zum Zeitpunkt des Abschlusses des Vertrages auch vorhersehbar war. Zu diesen Umst\u00e4nden werden u.a. gerechnet: Streik, Aussperrung, Brand, Maschinenschaden, Stagnation oder die Nichterf\u00fcllung ihrer Verpflichtungen durch die Zulieferer des Lieferanten, Transportschwierigkeiten beim eigenen oderdurch Dritte durchzuf\u00fchrenden Transport und\/oder Ma\u00dfnahmen der eigenen<\/p>\n<p>Beh\u00f6rden sowie das Fehlen irgendwelcher beh\u00f6rdlicherseits zu erwerbenden Genehmigungen, Arbeitsunterbrechungen, Verlust der zu verarbeitenden Teile, Import- oder Handelsverbote.<\/p>\n<p>9.3\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 Sofern der Lieferant zum Zeitpunkt des Eintritts der h\u00f6heren Gewalt inzwischen zum Teil ihre Verpflichtungen aus dem Vertrag erf\u00fcllt hat oder diese erf\u00fcllen k\u00f6nnen wird, und dem erf\u00fcllten bzw. zu erf\u00fcllenden Teil ein selbstst\u00e4ndiger Wert zukommt, ist der Lieferant berechtigt, den bereits erf\u00fcllten bzw. zu erf\u00fcllenden Teil separat in Rechnung zu stellen. Die Gegenpartei ist verpflichtet, diese Rechnung zu zahlen, als handele es sich um einen separaten Vertrag.<\/p>\n<p>9.4\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 Falls die h\u00f6here Gewalt l\u00e4nger als drei Monate andauert, sind beide Parteien berechtigt, den Vertrag aufzul\u00f6sen. Der Lieferant ist in dem Fall nicht zu irgendeinem Schadensersatz verpflichtet.<\/p>\n<ol start=\"10\">\n<li><strong><u>Geistiges Eigentum<\/u><\/strong><\/li>\n<\/ol>\n<p>10.1\u00a0\u00a0\u00a0 Alle Rechten an geistigem Eigentum hinsichtlich der (Werbe-)\u00c4u\u00dferungen des Lieferanten, einschlie\u00dflich der auf der Webseite, beruhen beim Lieferanten.<\/p>\n<p>10.2\u00a0\u00a0\u00a0 Die Gegenpartei und (sonstige) Nutzer der Webseite erkennen diese Rechte an und garantieren, dass sie sich jeglichen Versto\u00dfes enthalten werden, worunter die Erstellung von Kopien von der Webseite anders als technische Kopien, die f\u00fcr die Nutzung der Webseite (herunterladen und in Bild bringen) erforderlich sind.<\/p>\n<p>10.3\u00a0\u00a0\u00a0 Die Webseite enth\u00e4lt Hyperlinks zu anderen Webseiten, die von Dritten betrieben werden. Der Lieferant hat keinen einzigen Einfluss auf die Information, die auf diesen Webseiten angegeben ist und er akzeptiert keine Haftung f\u00fcr Schaden, der sich auf irgendeine Weise aus der Nutzung dieser Webseiten ergeben.<\/p>\n<p>10.4\u00a0\u00a0\u00a0 Der Lieferant tr\u00e4gt keine Verantwortung f\u00fcr Fotos, Beschreibungen und anderes<\/p>\n<p>Informationsmaterial auf der Webseite und in ihren sonstigen (Werbe-)\u00c4u\u00dferungen, die von Dritten ausgegeben sind.<\/p>\n<p>10.5\u00a0\u00a0\u00a0 Der Lieferant setzt sich maximal ein, daf\u00fcr zu sorgen, dass die von ihm gelieferten Sachen kein Versto\u00df gegen irgendein Recht auf irgendein geistiges Eigentum Dritter darstellt, kann dies jedoch nicht garantieren. Sollte rechtlich festgestellt werden, dass irgendeine vom Lieferanten gelieferte Sache gegen irgendein Recht geistigen Eigentums eines Dritten verst\u00f6\u00dft, wird der Lieferant nach seiner ausschlie\u00dflichen Entscheidung die betreffende Sache durch eine Sache ersetzen, die nicht gegen die obigen Rechte verst\u00f6\u00dft, oder hier\u00fcber ein Nutzungsrecht erwerben oder die betreffende Sache gegen R\u00fcckzahlung des Kaufpreises abz\u00fcglich der \u00fcblichen Abschreibungen zur\u00fcckzahlen. Der Gegenpartei kommt keine Berufung auf diese Bestimmung zu, falls sie den Lieferanten nicht inner-<\/p>\n<p>halb geb\u00fchrender Zeit nach dem Bekanntwerden dieser Tatsache schriftlich hier\u00fcber informiert.<\/p>\n<p>10.6\u00a0\u00a0\u00a0 Im Falle der Lieferung von Software erwirbt die Gegenpartei nur die Nutzungsrechte und wird die Gegenpartei niemals Eigent\u00fcmer der Software. Die Urheberrechte der Software beruhen beim Hersteller.<\/p>\n<ol start=\"11\">\n<li><strong><u>Aufl\u00f6sung des Vertrages<\/u><\/strong><\/li>\n<\/ol>\n<p>11.1\u00a0\u00a0\u00a0 Falls die Gegenpartei irgendeine Verpflichtung aus diesem Vertrag mit dem Lieferanten nicht, nicht rechtzeitig oder nicht ordentlich erf\u00fcllt und sie vom Lieferanten schriftlich in Verzug gesetzt ist sowie im Falle eines Konkurses, eines Zahlungsaufschubs oder einer Entm\u00fcndigung der Gegenpartei oder der Stilllegung oder Abwicklung deren Firma, ist der Lieferant berechtigt, ohne richterliche Intervention und ohne irgendeine Verpflichtung zum Schadensersatz und ungeachtet seiner ferner zukommenden Rechte berechtigt, den Vertrag aufzul\u00f6sen. In diesen F\u00e4llen sind alle Forderungen, die der Lieferant gegen\u00fcber der Gegenpartei haben sollte, unverz\u00fcglich f\u00e4llig.<\/p>\n<p>11.2\u00a0\u00a0\u00a0 Falls die ordentliche Erf\u00fcllung durch den Lieferanten seiner Verpflichtungen aus einem Vertrag mit der Gegenpartei ganz oder teilweise, sei es schriftlich, sei es bleibend, infolge eines oder mehrerer Umst\u00e4nde, die nicht zu Lasten des Lieferanten gehen, einschlie\u00dflich auch Umst\u00e4nde, die in Artikel 9 genannt werden, unm\u00f6glich ist, ist der Lieferant berechtigt, den Vertrag aufzul\u00f6sen.<\/p>\n<p>11.3\u00a0\u00a0\u00a0 Zudem ist der Lieferant befugt, die Erf\u00fcllung seiner Verpflichtungen auszusetzen oder den Vertrag aufzul\u00f6sen, falls dem Lieferanten nach dem Abschluss des Vertrages Umst\u00e4nde bekannt geworden sind, bei denen zu bef\u00fcrchten ist, dass die Gegenpartei ihren Verpflichtungen nicht nachkommen wird.<\/p>\n<ol start=\"12\">\n<li><u><strong>Eigentumsvorbehalt<\/strong> <\/u><\/li>\n<\/ol>\n<p>12.1\u00a0\u00a0\u00a0 Die vom Lieferanten an die Gegenpartei gelieferten Sachen bleiben Eigentum des Lieferanten, bis die von der Gegenpartei zu zahlenden Betr\u00e4ge vollst\u00e4ndig beglichen sind. Das Eigentum der gelieferten Sachen geht, trotz der faktischen Ablieferung, erst auf die Gegenpartei \u00fcber, nachdem die Gegenpartei all das, was hinsichtlich irgendeines Vertrages mit dem Lieferanten zu zahlen ist, vollst\u00e4ndig bezahlt hat. Hierunter wird auch die Verg\u00fctung von Zinsen und Kosten \u2013 auch von fr\u00fcheren Bestellungen \u2013 gerechnet.<\/p>\n<p>12.2\u00a0\u00a0\u00a0 Falls der Lieferant infolge Absatz 1 die Sachen, auf denen ein Eigentumsvorbehalt ruht, als sein Eigentum einfordert und diese Sachen dazu zur\u00fcckholt, oder einem Dritten von langer Hand liefert, dann wird die Forderung des Lieferanten gegen\u00fcber der Gegenpartei hinsichtlich dieser Sachen in Bezug auf den Gesamtbetrag, den die Gegenpartei dem Lieferanten zu zahlen hat, um den Marktwert der dann zur\u00fcckgenommenen Sachen zum Zeitpunkt der R\u00fccknahme verringert werden. Der Marktwert entspricht der Kaufsumme, die durch die private oder \u00f6ffentliche Versteigerung der zur\u00fcckgeholten Sachen an Dritte erzielt wird bzw. werden kann.<\/p>\n<p>12.3\u00a0\u00a0\u00a0 Mit Ausnahme der Bestimmungen in Artikel 12.4 darf die Gegenpartei die gelieferten Sachen, bevor das Eigentum auf sie \u00fcbergeht, nicht belasten, weiter liefern, ver\u00e4u\u00dfern, vermieten, in Gebrauch nehmen, verpf\u00e4nden oder auf andere Weise belasten. Bis die faktische \u00dcbertragung des Eigentums stattgefunden hat, d\u00fcrfen die gelieferten Sachen \u2013 mit Ausnahme anderer Bestimmungen und Verpflichtungen \u2013 nur auf die Weise genutzt werden, die mit der Bestimmung korrespondieren, die beim Abschluss des Vertrages festgelegt ist oder angemessenerweise zu erwarten war.<\/p>\n<p>12.4\u00a0\u00a0\u00a0 Die Gegenpartei ist nur berechtigt, die gelieferten Sachen, von denen der Lieferant Eigent\u00fcmer ist, an Dritte zu verkaufen oder abzuliefern, sofern dies im Rahmen der normalen Betriebsaus\u00fcbung der Gegenpartei notwendig ist. Im Falle eines Weiterverkaufs ist die Gegenpartei verpflichtet, von seinem Abnehmer einen Eigentumsvorbehalt zu verlangen.<\/p>\n<p>12.5\u00a0\u00a0\u00a0 Die Gegenpartei verpflichtet sich, unverz\u00fcglich auf Wunsch des Lieferanten oder der durch den Lieferanten zu benennenden (Rechts-)Person, dem Lieferanten die gelieferten Sachen zur Verf\u00fcgung zu stellen und gew\u00e4hrt bereits jetzt unwiderruflich eine Vollmacht, den Ort, an dem sich die gelieferten Sachen befinden, zu betreten, um die unter Eigentumsvorbehalt fallenden Sachen mitzunehmen.<\/p>\n<p>12.6\u00a0\u00a0\u00a0 Bei Pf\u00e4ndung, (vorl\u00e4ufigem) Zahlungsaufschub oder Konkurs muss die Gegenpartei unverz\u00fcglich den pf\u00e4ndenden Gerichtsvollzieher, Treuh\u00e4nder oder Konkursverwalter auf die (Eigentums-) Rechte des Lieferanten hinweisen.<\/p>\n<ol start=\"13\">\n<li><strong><u>Datenschutz\/Verarbeitung der Personendaten<\/u><\/strong><\/li>\n<\/ol>\n<p>13.1\u00a0\u00a0\u00a0 Der Lieferant verarbeitet die Personendaten von (nat\u00fcrlichen Personen, t\u00e4tig bei) der Gegenpartei im Rahmen der folgenden Zwecke:<\/p>\n<ol>\n<li>dem Zustandekommen und der Durchf\u00fchrung des Vertrages<\/li>\n<li>der M\u00f6glichkeit der Kontaktaufnahme mit der Gegenpartei<\/li>\n<li>der Durchf\u00fchrung von Marktforschung, Verkaufsaktivit\u00e4ten und Direkt Marketing hinsichtlich der Produkte des Lieferanten und der mit ihm verbundenen Unternehmen<\/li>\n<\/ol>\n<p>13.2\u00a0\u00a0\u00a0 Der Lieferant wird passende technische und organisatorische Ma\u00dfnahmen treffen, um die Personendaten gegen Verlust und jegliche Form von unrechtm\u00e4\u00dfiger Bearbeitung zu sch\u00fctzen.<\/p>\n<ol start=\"14\">\n<li><strong><u>R\u00fcckrufaktionen<\/u><\/strong><\/li>\n<\/ol>\n<p>14.1\u00a0\u00a0\u00a0 Die Gegenpartei ist verpflichtet, ihre Mitwirkung in Bezug auf R\u00fcckrufaktionen zu leisten, falls es nach Ansicht des Lieferanten notwendig ist, die von ihm gelieferten Sachen zur\u00fcck zu rufen.<\/p>\n<ol start=\"15\">\n<li><strong><u>Anwendbares Recht\/zust\u00e4ndiges Gericht<\/u><\/strong><\/li>\n<\/ol>\n<p>15.1\u00a0\u00a0\u00a0 Auf alle Rechtsbeziehungen zwischen dem Lieferanten und der Gegenpartei findet niederl\u00e4ndisches Recht Anwendung.<\/p>\n<p>15.2\u00a0\u00a0\u00a0 Rechtsstreitigkeiten zwischen dem Lieferanten und der Gegenpartei werden ausschlie\u00dflich durch das zust\u00e4ndige Gericht des Niederlassungsortes entschieden, sofern nicht der Lieferant als die klagende oder antragstellende Partei sich f\u00fcr den Wohn- oder Niederlassungsort der Gegenpartei entscheidet.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>-0-0-0-0-<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>ALLGEMEINE VERKAUFS- UND LIEFERUNGSBEDINGUNGEN DER PROFILTRA B.V. mit Sitz in Almere, eingetragen bei der Industrie- und Handelskammer unter der Nummer 39048263 Definitionen In diesen Allgemeinen Bedingungen werden die hier genannten Begriffe in der nachfolgenden Bedeutung verwendet, sofern nichts anderes ausdr\u00fccklich angegeben ist. 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